Die Betrieblichen Altersvorsorgeprogramme (BAVP) sind nichts anderes, als ein zusätzlicher Anreiz für den Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Diese Programme haben ein Ziel – die Sicherstellung einer höheren Altersrente für den Mitarbeiter – unabhängig davon, was er aus der 1. und 2. Säule erhält. Die Aufwendungen für die BAVP, die dem Arbeitgeber entstehen, gelten als Werbungskosten. Also kommt hier dazu noch ein Steuervorteil ins Spiel. Trotz der Tatsache, dass es sich bei den BAVP um ein Gruppenprogramm handelt, hat oft jeder Mitarbeiter die Möglichkeit seine Anlagestrategie selbst zu gestalten. Dies hängt von der Struktur des gewählten BAVPs ab.
Die BAVPs sind vollkommen freiwillig. Damit in einem Unternehmen ein derartiges Programm entstehen kann, ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber die Initiative ergreift. Der Vertrag im Ganzen muss jedoch von den Mitarbeitern angenommen werden. Die Beiträge für die BAVP dürfen 7 Proz. des Bruttogehaltes des Mitarbeiters nicht übersteigen. Der Mitarbeiter darf jedoch in einem BAVP über diesen Betrag hinaus sparen, allerdings aus eigenen Mitteln in dem er einen sog. Zusatzbeitrag spart. Im Gegensatz zu Erträgen aus z. B. Bankanlagen oder Investmentfondsanteilen, sind die mithilfe der BAVP angesparten Mittel frei von der sog. Belka-Steuer (Kapitalertragsteuer).
Denken Sie bitte daran, dass wenn nicht 100 Prozent der Belegschaft sich für den Beitritt in ein BAVP entscheidet, dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie nicht zusätzlich für die Rente sparen können. Einem BAVP kann man jederzeit beitreten, nicht unbedingt von Beginn des BAVPs an. Selbstverständlich gilt: je länger die Sparzeit desto größer die Zusatzrente. Während der ganzen Laufzeit des BAVPs hat der Mitarbeiter einen 100-prozentigen Überblick darüber wie viel Geld aktuell auf seinem Konto ist sowie darüber in welche Instrumente seine Mittel angelegt werden.
Unabhängig davon in welcher Branche das Unternehmen tätig ist, besteht die Möglichkeit, dass es während der Arbeit zu einem Unfall kommen kann. Eben deshalb sollten die Firmeneigentümer über die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und deren Angehörigen nachdenken. Wenn Sie sich für eine Gruppenversicherung in Ihrem Unternehmen entscheiden, haben Sie die Sicherheit, dass die Familie des Geschädigten nicht mittellos zurückbleibt. Den Mitarbeitern wiederum, können Sie bei einer ernsthaften Erkrankung ohne Probleme medizinische Fürsorge auf dem höchsten Niveau garantieren.
In Polen gibt es einige Berufe oder Arten der Geschäftstätigkeit, deren Ausübung an eine Berufshaftpflichtversi-cherung gekoppelt ist. Diese Anforderung wird häufig an Berufe gestellt, die eine große Spezialisierung erfordern oder deren mangelhafte Durchführung potenzielle Kunden erheblichen Verlusten/Schäden aussetzen würde. In Polen müssen u. a. medizinische Versorgungseinrichtungen, Reisebüros, Anwälte, Rechtsberater und Notare oder Versicherungsmakler eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Feuer- und Elementarschadenversi-cherungen gehören zu den in Polen am häufigsten von den Unternehmen gewählten Versicherungen. Auf diese Art und Weise wird das Vermögen Ihres Unternehmens vor Unglücksfällen geschützt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Es geht vor allem um die Elemente – Feuer, Überschwemmung, starke Regenfälle oder Sturm. Eine Versicherung schützt Ihr Vermögen auch gegen die Folgen von Blitzeinschlägen. Hierbei geht es vor allem um elektrische und elektronische Geräte.Das Geld aus dem BAVP lassen Sie sich in der Regel beim Renteneintritt auszahlen. Selbstverständlich ist es möglich das Geld länger zu sparen, jedoch unter der Bedingung, dass Sie trotz des Erreichens des Rentenalters weiterhin berufstätig sind und somit auch an dem BAVP teilnehmen. Der Mitarbeiter selbst entscheidet darüber, in welcher Form das Geld aus dem Programm ausgezahlt werden soll. Die Auszahlung kann auf einmal (das ganze angesparte Geld wird in einem Betrag abgehoben) oder in Teilbeträgen – z. B. jeden Monat als zusätzliche Rente – erfolgen.

Das Geld aus dem BAVP wird beim Renteneintritt ausgezahlt, wenn Sie nicht beabsichtigen weiter zu arbeiten.
Wenn Sie trotz dem Erreichen des Rentenalters weiterhin berufstätig sind, müssen Sie Ihre Teilnahme an einem BAVP nicht unterbrechen.
Das dank des BAVPs angesparte Geld können Sie sich in einem Betrag oder in regelmäßigen kleineren Beträgen auszahlen lassen.