Autokasko

Die Autokaskoversicherung ist im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung. Der Fahrzeughalter entscheidet, ob er einen solchen Vertrag abschließen möchte. Eine Autokaskoversicherung schützt Sie u. a. vor finanziellen Schadensfolgen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die Sie nicht zu vertreten haben (Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten, usw.). Auf dem Markt gibt es auch Teilkaskoversicherungen. Sie sind deutlich günstiger, aber der Versicherungsschutz ist ebenfalls geringer – er ist z. B. nur auf Autodiebstahl beschränkt.

  • Die Autokaskoversicherung ist freiwillig und schützt nicht das Unfallopfer sondern den Fahrzeughalter
  • Dank einer Autokaskoversicherung können Sie das Fahrzeug nach dem Unfall, den Sie verursacht haben, reparieren lassen
  • Die Autokaskoversicherung schützt auch vor den Folgen von Naturgewalten und Vandalismus

Die Autokaskoversicherung schließen die Kunden in der Regel bei derselben Versicherungsgesellschaft ab, bei der sie ihre Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Die Versicherungsgesellschaften bieten nämlich sog. Kfz-Haftpflicht- und Autokaskoversicherung-Kombiprodukte an. Dadurch ist das Produkt günstiger als die einzeln abgeschlossenen Autokasko- und Kfz-Haftpflichtversicherungen. Es besteht natürlich die Möglichkeit die Autokaskoversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung bei verschiedenen Unternehmen abzuschließen, dies passiert jedoch relativ selten. Sofern die Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch ist und die Versicherungsbedingungen vom polnischen Recht sehr präzise bestimmt sind, umso mehr unterscheiden sich die Angebote der Autokaskoversicherung der einzelnen Versicherungen voneinander. Daher lohnt es sich, die einzelnen Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.

  • Die Autokaskoversicherung ist freiwillig und daher sind die ihre Bedingungen in dem Versicherungsvertrag festgelegt
  • Vor dem Abschluss einer Autokaskoversicherung, lesen Sie sich bitte deren Inhalt genau durch

Bei einer Autokaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit die Beiträge in Teilzahlungen zu leisten – denken Sie bitte daher an fristgerechte Zahlungen. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, ist es hier anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung geht in der Regel nicht mit dem Fahrzeug auf den Käufer über, sondern wird einfach gekündigt. Es gibt zwar die Möglichkeit der Übertragung der Autokaskoversicherung auf den Käufer, allerdings ist die Voraussetzung hierfür die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft (es sei denn, die Vertragsbedingungen bestimmen anderes).

  • Die Autokaskoversicherung geht mit dem Verkauf des Fahrzeugs in der Regel nicht auf den Käufer über
  • Denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, wenn Sie sich für eine Teilzahlung der Beiträge entschieden haben

Der Schaden wird bei der Versicherung gemeldet, bei der Sie die Autokaskoversicherung abgeschlossen haben. Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist es beim Autokasko sinnvoll, der Versicherung eine Unfalldokumentation zuzustellen. Es geht vor allem um Fotos von der Unfallstelle. Wir erinnern – man braucht keine professionelle Fotoausrüstung. Ein Mobiltelefon reicht vollkommen aus. Um Zeit zu sparen, ist es ratsam bereits beim Vertragsabschluss in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen Sie der Versicherung bei einer Schadensmeldung einreichen müssen. Je schneller Sie die Formalitäten erledigen, umso schneller erhalten Sie die zustehende Entschädigung.
Unter diesem Link können Sie einen von der PIU empfohlenen Mustervordruck eines gemeinsamen Unfallberichtes finden. Er ist auch in der polnisch-englischen Version verfügbar.

  • Der Schaden muss der Versicherung so schnell wie möglich gemeldet werden
  • Je nach Möglichkeit, sollte der Unfallhergang genau dokumentiert werden (Fotos, Zeugen)