Bauversicherungen sowie Bauleistungs- und Montageversicherungen richten sich vor allem an alle Unternehmen, die im Bauwesen tätig sind. Diese Versicherungen schützen die komplette Ausrüstung (Kräne, Betonmischer, Bagger) vor solchen Ereignissen wie Feuer oder Überschwemmung. Die Versicherung garantiert ebenfalls eine Kostenerstattung, wenn die Maschinen von der Baustelle gestohlen oder dort zerstört werden. Eine Bauleistungs- und Montageversicherung umfasst auch alle Schäden von Baukatastrophen, Elementarschäden (Blitzschlag, Feuer), Störungen – nicht nur der Maschinen sondern auch der elektrischen Leitungen.
Eine Bauversicherung bedeutet in den meisten Fällen die Versicherung großer Vermögenswerte. Deshalb greifen die Unternehmen häufig auf Maklerdienste zurück. Der Versicherungsvertrag wird in diesem Fall nicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. ein Jahr) sondern eher für einen bestimmten Auftrag abgeschlossen. Der Vertrag schützt Sie also von Anfang bis zum Ende einer Investition. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit einen großen Rahmenvertrag für alle von einer Firma durchgeführten Aufträge abzuschließen. Der Beitrag kann in einem oder in Teilbeträgen entrichtet werden.
Wenn Sie einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, d. h. eine Versicherung für alle Aufträge haben, denken Sie bitte daran, die Versicherungsgesellschaft laufend über jede neu begonnene Investition zu unterrichten. Sie haben jederzeit das Recht, wenn Sie es für nötig befinden, die Versicherungspolice um weitere Risiken zu erweitern. Die Versicherung erstellt eine Berechnung über die Höhe des Zusatzbeitrags. Denken Sie daran, selber auf die Sicherheit auf der Baustelle zu achten – kontrollieren Sie die Fristen der Prüfungen, Zertifikate, sorgen Sie dafür, dass alle von Ihnen verwendeten Materialien frei von Herstellungsfehlern und sonstigen Mängeln sind.
Eine Versicherung, welche die Güter während des Transports schützt, nennt man CARGO-Versicherung. Sie wird von allen Unternehmen in Anspruch genommen, deren Geschäftstätigkeit in irgendeiner Weise mit der Beförderung von Gütern von einem Ort zum anderen in Verbindung steht. Die Versicherung schützt Sie vor den Folgen von Zerstörung oder Diebstahl der Güter während des Transports. Eine Entschädigung steht Ihnen sowohl dann zu, wenn Sie die Güter mit eigenen Transportmitteln befördern oder wenn die Beförderung durch einen beauftragten Spediteur erfolgt – natürlich unter der Bedingung, dass Sie einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen.


Die Versicherungsgesellschaft wird so schnell wie möglich benachrichtigt. Am besten sollte der Umfang und die Art des Schadens sofort beschrieben werden. Bei einer Aufforderung seitens der Versicherungsgesellschaft, sollten dieser alle erforderlichen Unterlagen zugestellt sowie die für die Bewertung des Schadens benötigten Informationen erteilt werden. Wenn es sich um Schäden größeren Ausmaßes handelt oder es auf der Baustelle z. B. zu einem Verbrechen gekommen ist, sollte unbedingt die Polizei und andere Dienste benachrichtigt werden. Die Versicherungsgesellschaft ist zur Auszahlung der ordentlich berechneten Schadensersatzleistung innerhalb der im Versicherungsvertrag genannten Frist verpflichtet.

Bei einem Schadensfall sollten Sie dies unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden. Die Schadensmeldung kann telefonisch oder bei einer Geschäftsstelle erfolgen.
Reichen Sie bei dem Versicherungsunternehmen die erforderlichen Unterlagen ein und geben entsprechende Erklärungen ab. Je schneller die Formalitäten beendet werden, desto schneller erfolgt die Auszahlung der Entschädigung.
Nach der Erfüllung der Formalitäten und der Schadensbewertung durch den Gutachter, erfolgt die Überweisung der Entschädigung auf Ihr Konto.