Berufshaftpflichtversicherung
In Polen gibt es einige Berufe oder Arten der Geschäftstätigkeit, deren Ausübung an eine Berufshaftpflichtversicherung gekoppelt ist. Diese Anforderung wird häufig an Berufe gestellt, die eine große Spezialisierung erfordern oder deren mangelhafte Durchführung potenzielle Kunden erheblichen Verlusten/Schäden aussetzen würde. Die Versicherung schützt sowohl den Versicherten als auch seinen Kunden. Eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung haben u. a. Anwälte und Rechtsberater sowie auch Versicherungsmakler.
Trotz dem, dass für einige Berufszweige der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, steht Ihnen nichts im Wege, auch beim Ausüben einer anderen Geschäftstätigkeit, um eine freiwillige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Einen solchen Vertrag können ebenfalls diejenigen abschließen, die unter die Berufshaftpflicht fallen. Dann wird die freiwillige Haftpflichtversicherung zu einer Art „Zusatzversicherung”. Dies ist in dem Fall von Bedeutung, wenn Ihnen an einem Versicherungsschutz gelegen ist, der über die Haftungssummen, welche in den Vorschriften über die Berufshaftpflichtversicherung festgelegt sind, hinausgeht.
- Berufshaftpflichtversicherungen sind für einige Berufszweige obligatorisch
- Sie können bei jeder Art der Geschäftstätigkeit eine freiwillige Haftpflichtversicherung abschließen
- Die Haftpflichtversicherung schützt Ihre Kunden und garantiert ihnen einen Schadensersatz für Fehler, die Sie zu vertreten haben. Sie schützt Sie jedoch nicht vor den potenziellen Fehlerbeseitigungskosten.