Fahrzeug
Die Kfz-Versicherungen können in freiwillige und obligatorische Versicherungen unterteilt werden. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter obligatorisch. Diese Versicherung garantiert dem Geschädigten, einen Schadensersatz für den durch Ihr Verschulden verursachten Unfall. Die Kfz-Haftpflicht garantiert einerseits, dass Sie den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen und andererseits ist das Unfallopfer sicher, dass es auch das Geld erhält.
Mustervordruck eines gemeinsamen Unfallberichtes
Mustervordruck eines gemeinsamen Unfallberichtes (Polnisch-Englische-Version)
Richtlinien bezüglich der Mietkostenerstattung für ein Ersatzfahrzeug
Denken Sie daran, dass nicht jeder Verkehrsunfall der Polizei gemeldet werden muss. Wenn es keine Zweifel an dem Unfallverursacher und dem Unfallhergang gibt, reicht das Ausfüllen des gemeinsamen Unfallberichts.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt also den Unfallgeschädigten und den Verursacher. Denken Sie jedoch daran, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vor Fahrzeugdiebstahl schützt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auch nicht für die Reparaturen Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall auf, wenn Sie den Unfall zu verantworten hatten. In diesen Fällen bietet die Autokaskoversicherung einen entsprechenden Versicherungsschutz. Diese Versicherung besitzen zurzeit 1/4 aller Autofahrer in Polen.
Die Autokaskoversicherung versichert die Folgen solcher Ereignisse, wie Diebstahl oder Unfall. Dank dieser Versicherung haben Sie auch die Sicherheit, dass Sie eine Entschädigung, z. B. für die Folgen von Vandalismus – Kratzer auf dem Lack, eingeschlagene Scheiben – bekommen. Die Versicherung schützt Sie auch vor den Folgen von Elementarschäden, vor allem Hagel, Sturm und starken Regenfällen.