Feuer- und Elementarschäden

Feuer- und Elementarschadenversicherungen gehören zu den in Polen am häufigsten von den Unternehmen gewählten Produkten. Ein derartiges Produkt schützt vor finanziellen Verlusten, die durch Unglücksfälle verursacht wurden, auf die Sie keinen Einfluss haben. Es geht vor allem um die Elemente – Feuer, Überschwemmung, starke Regenfälle oder Sturm.
Versichern Sie Ihr Vermögen auch gegen die Folgen von Blitzeinschlägen. Hierbei geht es vor allem um elektrische und elektronische Geräte.

  • Die Versicherungen schützen Sie vor allen Zerstörungsfolgen, die durch die Elemente verursacht worden sind
  • So sichern Sie sowohl Maschinen oder Anlagen sowie elektronische Geräte ab

Bei einer Feuer- und Elementarschadenversicherung handelt es sich um eine allgemein verbreitete Versicherung, die von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten wird, vorausgesetzt diese bietet Versicherungen für Unternehmen an. Der Vertrag wird meistens für ein Jahr abgeschlossen. Selbstverständlich können Sie die Beitragszahlungen in für Sie bequeme Teilzahlungen aufteilen. Es ist sinnvoll den Vertrag genau zu lesen, um sicher zu gehen, ob jeder Bestandteil Ihres Vermögens versichert ist. Man sollte auch den Versicherungsumfang prüfen, um zu erfahren, wofür der Schutz gilt und wofür Sie selbst sorgen sollten.

  • Elementarschadenversicherungen werden von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten
  • Es ist sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen bekannt zu machen, um den Versicherungsumfang zu prüfen.

 

Wenn Sie sich für Teilzahlungen entschieden haben – denken Sie an die fristgerechte Überweisung der Beiträge. Vor Ablauf des Vertrages sollte man über dessen Verlängerung nachdenken. Vergessen Sie bitte nicht, dass der Abschluss eines Versicherungsvertrages Sie von der Verantwortung für das eigene Vermögen nicht befreit. Sie dürfen ebenfalls nicht außer Acht lassen, dass die Versicherungsgesellschaften keinen Schadensersatz zahlen, wenn das Ereignis (Feuer, Überschwemmung) infolge einer groben Fahrlässigkeit des Versicherten eingetreten ist.

 

Wie kann man seine Mitarbeiter schützen?

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Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines jeden Unternehmens. Eine Form der Absicherung für die Mitarbeiter stellen Gruppenlebensversicherungen dar. In dem Sie Ihren Beschäftigten einen derartigen Schutz garantieren, haben Sie die Sicherheit, dass die Familie des bei Ihnen angestellten Mitarbeiters im Fall seines Todes oder eines Unfalls nicht mittellos bleibt. Denken Sie daran, dass die Familie (je nach Inhalt des Versicherungsvertrages) auch dann eine Versicherungsleistung erhalten kann, wenn der Unfall nicht am Arbeitsplatz geschehen ist.

Betriebliche Altersvorsorge
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Die Betrieblichen Altersvorsorgeprogramme (BAVP) sind nichts anderes, als ein zusätzlicher Anreiz für den Mitarbeiter Ihres Unternehmens.
Diese Programme haben ein Ziel – die Sicherstellung einer höheren Altersrente für den Mitarbeiter – unabhängig davon, was er aus der 1. und 2. Säule erhält. Die Aufwendungen für die BAVP, die dem Arbeitgeber entstehen, gelten als Werbungskosten. Also kommt hier noch ein Steuervorteil ins Spiel. Trotz der Tatsache, dass es sich bei den BAVP um ein Gruppenprogramm handelt, hat oft jeder Mitarbeiter die Möglichkeit seine Anlagestrategie selbst zu gestalten. Dies hängt von der Struktur des gewählten BAVPs ab.

Vermögensversicherungen für Unternehmen

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Diese Versicherungen schützen Sie nicht so sehr vor den Folgen von Zerstörung oder Beschädigung des Vermögens, sondern vor dem, was Sie infolge dieser Schäden verlieren können. Es ist allgemein bekannt, dass jedes Unternehmen seine Gewinne dank der störungsfreien Arbeit zahlreicher Maschinen und Anlagen erwirtschaftet. Das Problem taucht erst dann auf, wenn diese Maschinen anfangen die Arbeit zu verweigern. Vermögensversicherungen, das bedeutet auch Schutz vor den Kosten, die Ihnen für jegliche Art der Rechtsberatung entstehen könnten – Anwälte, Rechtsberater, das Hinzuziehen von Guthachtern oder auch die Kosten des Gerichtsverfahrens. 

 

Wenn es zu einem Unglücksfall kommt, sollten Sie dies der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich mitteilen. Sie werden dann einige erforderliche Unterlagen zusammenstellen müssen. Wenn Sie nicht wissen, um welche Papiere es sich handelt, wird Ihnen die Versicherung dabei helfen. Ein Vertreter der Versicherung (Regulierungsbeauftragter) kommt zum Unfallort und wird gemeinsam mit Ihnen den Schadenswert ermitteln. Denken Sie daran, dass nicht nur das zerstörte Vermögen selbst versichert ist. Die Versicherungsgesellschaft sollte Ihnen auch die Kosten erstatten, die Ihnen für die Schadensbegrenzung entstanden sind (eine von der Feuerwehr eingeschlagene Fensterscheibe, beschädigte Türen, usw.).

 

Mitteilung an die Versicherung
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Ein Anruf zur Infoline der Versicherung genügt. Den Schaden können Sie ebenfalls bei einer Geschäftsstelle der Versicherung melden

Terminvereinbarung mit dem Gutachter

Der von der Versicherung beauftragte Gutachter erscheint vor Ort einem Ihnen genehmen Termin und bewertet den Schaden.

Nehmen Sie die Entschädigung in Empfang

Nach der Erfüllung aller erforderlichen Formalitäten zahlt Ihnen die Versicherung die zustehende Entschädigungssumme aus.