Finanzaufsichts­kommission

Die Finanzaufsichtskommission hat die Aufsicht über den Bankensektor, den Kapital-, Versicherungs- und Pensionsmarkt sowie über die E-Cash-Institute. Zu den Aufgaben der Kommission gehören:

  • das Ergreifen von Maßnahmen, die zum korrekten Funktionieren des Finanzmarktes beitragen;
  • das Ergreifen von Maßnahmen, die zur Entwicklung des Finanzmarktes und seiner Wettbewerbsfähigkeit beitragen;
  • das Ergreifen von Schulungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich der Funktionsweise des Finanzmarktes;
  • die Teilnahme an Vorbereitung von Gesetzesentwürfen im Bereich der Finanzmarktaufsicht;
  • die Schaffung von Möglichkeiten einer gütlichen und einvernehmlichen Schlichtung von Streitigkeiten der Finanzmarktteilnehmer, insbesondere von Streitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen zwischen den der Aufsicht der Kommission unterstellten Rechtssubjekten und den Empfängern der Leistungen, welche diese Rechtssubjekte leisten, ergeben;
  • die Durchführung anderer, gesetzlich bestimmter Aufgaben.

Das Ziel der Finanzmarktaufsicht ist die Sicherstellung der korrekten Funktionalität, Stabilität, Sicherheit und Transparenz des Finanzmarktes. Die Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist ebenfalls der Interessenschutz der Marktteilnehmer.

Die Aufsicht über die Tätigkeit der Finanzaufsichtskommission hält der Ministerpräsident inne.