Finanzmarktentwick­lungsrat

Der Finanzmarktentwicklungsrat wurde im Jahr 2006 von dem Finanzminister als eine meinungsbildende und beratende Stelle in Finanzmarktangelegenheiten berufen.

Die Bildung des Rates setzt die Forderung der breit verstandenen Kreise bei Beratungen im Bereich der politischen Gestaltung im Hinblick auf den Finanzmarkt, um. Die Bildung eines Forums für den Meinungsaustausch verstärkte die Beteiligung der Finanzinstitute an der Gestaltung der rechtlichen Rahmen. Es ermöglichte ebenfalls die Vertretung einer einheitlichen Meinung beim europäischen Forum. Die neue Beratungsformel setzt die Arbeit von Profis im Rahmen von Arbeitsgruppen und -teams voraus, welche die für den Rat wichtigen Themen erarbeiten.

Der Finanzmarktentwicklungsrat wurde bei dem für die Angelegenheiten der Finanzinstitute zuständigen Minister untergebracht, was bei der Annahme das Ziel hatte, den Minister bei der Umsetzung einer effizienten Entwicklungspolitik im Bereich des Finanzmarktes zu unterstützen.

Der Rat setzt sich, aufgrund des repräsentativen Charakters des Forums, aus Vertretern der Finanzmarktteilnehmer, darin auch der Aufsichtsbehörden dieses Marktes, zusammen. Die Arbeiten des Finanzmarktentwicklungsrates werden von dem Finanzminister oder einem von ihm benannten Staatssekretär geleitet. Zu den Arbeiten im Rahmen des Finanzmarktentwicklungsrates werden zusätzlich andere Personen auf der Basis von Mitgliedsrechten sowie Experten hinzugezogen. Zur Erarbeitung der einzelnen Themen kann der Ratsvorsitzende Arbeitsgruppen und -teams berufen, die sich aus Experten der analysierten Themen zusammensetzen.