Eine Forderungsausfallversicherung ist kurz gesagt, eine Absicherung vor unredlichen Geschäftspartnern. Nicht fristgerechte Zahlungen können jedes Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringen, vor allem kleine und mittelständische. Eine Forderungsausfallversicherung eignet sich vor allem für diejenigen, die irgendwelche Güter verkaufen und dem Kunden ein Zahlungsziel einräumen. Wenn Sie während Ihrer Geschäftstätigkeit einem unredlichen Geschäftspartner begegnen, so haben Sie die Sicherheit, dass das Geld für die unbezahlte Rechnung von der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, auf Ihr Firmenkonto überwiesen wird.
Wenn Ihr Unternehmen Geschäfte ausschließlich in Polen betreibt, benötigen Sie eine Versicherung, die nur für Polen gilt. Wenn Sie Waren exportieren, sollten Sie über eine territoriale Erweiterung des Versicherungsumfangs nachdenken. Die Versicherung kann für das sog. Gesamtportfolio abgeschlossen werden – in dem Fall würde der Versicherungsvertrag für jeden Geschäftspartner gelten. Sie können sich ebenfalls dafür entscheiden, nur einen Teil der Geschäftspartner durch eine Versicherung absichern zu lassen. Denken Sie daran zu überprüfen, bis zu welchen Beträgen Ihre Versicherungsgesellschaft die Ausfälle durch unredliche Geschäftspartner deckt.
Der Vertrag wird in der Regel für ein Jahr geschlossen. Der Beitrag richtet sich vor allem nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens – dem Wert der verkauften Waren und Dienstleistungen. Der Vertrag schützt Sie vor unredlichen Geschäftspartnern, aber auch vor einem Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners. Wenn sich während der Vertragslaufzeit irgendwelche Umstände ergeben, die das Schadensfallrisiko erhöhen, sind Sie dazu verpflichtet dies der Versicherung mitzuteilen. Denken Sie daran, dass außer der Auszahlung der Versicherungsleistung, die Versicherung ebenfalls eine Überwachung der finanziellen Situation Ihrer Geschäftspartner sicherstellen kann. Dadurch können Sie auf alle ungünstigen Vorzeichen im Voraus reagieren.
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sollten Sie dies so schnell wie möglich der Versicherung mitteilen. Um einen Schaden handelt es sich dann, wenn z. B. die Frist für die Bezahlung der Ware verstrichen ist und der Zahlungspflichtige die Forderung nicht beglichen hat. Einen Schadensfall können Sie auch dann melden, wenn Ihr Geschäftspartner die Insolvenz angemeldet hat. In dem Fall sollte der volle oder teilweise (je nach Versicherungsvertrag) Betrag der ausstehenden Rechnung auf das Firmenkonto überwiesen werden. In dem Versicherungsvertrag finden Sie die Frist, innerhalb der die Versicherungsgesellschaft verpflichtet ist das Geld auf Ihr Konto zu überweisen.
Entwurf und Durchführung: Blue Angels