Trotz dem, dass für einige Berufszweige der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, steht Ihnen nichts im Wege, auch beim Ausüben einer anderen Geschäftstätigkeit, um eine freiwillige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Einen solchen Vertrag können ebenfalls diejenigen abschließen, die unter die Berufshaftpflicht fallen. Dann wird die freiwillige Haftpflichtversicherung zu einer Art „Zusatzversicherung”. Dies ist in dem Fall von Bedeutung, wenn Ihnen an einem Versicherungsschutz gelegen ist, der über die Haftungssummen, welche in den Vorschriften über die Berufshaftpflichtversicherung festgelegt sind, hinausgeht.
Eine Berufshaftpflichtversicherung können Sie problemlos bei den meisten Versicherungsgesellschaften abschließen. Im Gegensatz zu den obligatorischen Versicherungen, werden die Bedingungen für die freiwillige Haftpflicht nicht gesetzlich sondern in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Deshalb sollten Sie sich vor Vertragsabschluss genau mit den Versicherungsbedingungen bekannt machen. Daraus erfahren Sie, wogegen Sie versichert sind und bis zu welcher Summe die Versicherungsgesellschaft haftet.
Die Versicherung wird meistens für ein Jahr abgeschlossen. Die Beitragszahlung kann auf einmal oder in Teilbeträgen erfolgen. Wenn während der Vertragslaufzeit Umstände auftreten, die wesentlichen Einfluss auf die Schadenswahrscheinlichkeit nehmen können, sind Sie verpflichtet dies der Versicherung mitzuteilen. Denken Sie daran, dass die freiwillige Berufshaftpflicht nur die Ereignisse umfasst, die im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufes oder Geschäftstätigkeit aufgetreten sind. Wenn Sie eine Versicherung im privaten Bereich haben möchten, sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Bei einer Haftpflichtversicherung wird der Schaden der Versicherungsgesellschaft nicht von dem Versicherten sondern von dem Geschädigten mitgeteilt. Genaue Regelungen bezüglich der Schadensmeldung sowie des Haftungsumfangs der Versicherungsgesellschaft finden Sie im Versicherungsvertrag. Dies bedeutet nicht, dass Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft keine Pflichten haben. Sie sollten immer – auf eine Aufforderung seitens der Versicherungsgesellschaft – alle erforderlichen Informationen erteilen sowie Unterlagen beibringen, die bei der Schadenskalkulation behilflich sein könnten.
Entwurf und Durchführung: Blue Angels