Der Besitz eines landwirtschaftlichen Betriebes ist zwingend mit dem Abschluss einiger Pflichtversicherungen verbunden. Auf dem Markt gibt es jedoch auch eine breite Palette an freiwilligen Versicherungen. Die Produkte richten sich an diejenigen, denen der Haftungsumfang oder die Summe der obligatorischen Versicherungen nicht reicht. Die freiwilligen Versicherungen nützen auch all denen, die nicht standardmäßige, Sonderkulturen anbauen oder besondere Zuchtbetriebe haben, die von den Pflichtversicherungen nicht oder nur teilweise gedeckt werden.
Freiwillige Versicherungen für Landwirte werden von den meisten Versicherungsgesellschaften in Polen angeboten. Freiwillige Versicherungen können sowohl Wirtschaftsgebäude als auch jegliche Arten von Kulturen sowie Zuchtarten (z. B. Tiere gegen Verenden oder Notschlachtung) umfassen. Man kann auch Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen abschließen. Jeder Landwirt sollte selbst entscheiden, gegen welche Risiken sein Betrieb zusätzlich versichert werden sollte.
Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Die Beitragszahlung kann auf einmal oder in Teilbeträgen erfolgen. Wenn Sie sich für die Zahlung in Teilbeträgen entscheiden, denken Sie an die fristgerechte Überweisung der Beiträge. Denken Sie daran, die Versicherungsgesellschaft über jedes Ereignis zu unterrichten, das Einfluss auf die Änderung der Schadenswahrscheinlichkeit in dem landwirtschaftlichen Betrieb haben kann. Es ist sinnvoll die Versicherungsgesellschaft über einen Wohnortwechsel, den Verkauf oder Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes zu unterrichten.
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sind Sie dazu verpflichtet dies schnellstmöglich der Versicherungsgesellschaft zu melden. In den AVBs finden Sie welche Unterlagen und Angaben die Versicherungsgesellschaft benötigen wird. Sie werden sicherlich die Kulturen, die Zucht oder Maschinen, die zerstört worden sind, genau benennen und der Versicherung die Ursache des Schadens mitteilen müssen. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet Ihnen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist nicht nur die zustehende Entschädigung auszuzahlen sondern auch die Kosten erstatten, die Ihnen bei der Verhinderung der Schadensausbreitung entstanden sind.
Entwurf und Durchführung: Blue Angels