Gemeinsame Erklärung über einen Verkehrsunfall
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Sind Sie an einem Unfall beteiligt? Überlegen Sie, ob Sie die Polizei rufen müssen? Wollen Sie keine Zeit verlieren?
Das Formular wird in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, also auch von den Versicherungsgesellschaften in Polen, anerkannt. In den meisten Fällen ist das Herbeirufen der Polizei zum Unfallort nicht notwendig. Um alle Formalitäten zu erledigen, reicht es das nachfolgende Formular auszufüllen. Man sollte diesen Vordruck im Auto mit sich führen. Wenn Ihnen ein Unfall passiert, sind Sie im Vorteil, weil:
- Sie Zeit sparen, und an den Unfallort keine Polizei gerufen werden muss
- Sie über kein Fachwissen verfügen müssen, das Formular enthält genaue Anweisungen
- Sie schneller die Angelegenheit mit der Versicherungsgesellschaft klären und schneller die zustehende Entschädigung erhalten können
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Denken Sie daran, dass wenn bei dem Verkehrsunfall irgendjemand einen Schaden erlitten hat, Sie dazu verpflichtet sind die Polizei zu rufen. Darüber hinaus empfehlen wir, die Polizei dann zu rufen, wenn:
- der Unfallbeteiligte keinen Führerschein, keinen Fahrzeugschein oder keinen Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung mit sich führt
- Sie den Verdacht haben, dass der Unfallbeteiligte alkoholisiert ist
- der Unfallbeteiligte ein Ausländer ist
- die Fahrzeuge ernsthaft beschädigt sind
- keiner der Teilnehmer sich schuldig bekennt oder die Unfallumstände unklar sind
- der Unfallbeteiligte Unfallflucht begangen hat