Glossar
- Actio directa
- ein auf den Vorschriften des Zivilgesetzbuches angelehnter Grundsatz, gemäß dem der Entschädigungsberechtigte im Zusammenhang mit einem Ereignis, das durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, seinen Anspruch direkt bei der Versicherungsgesellschaft durchsetzen kann. Actio directa vereinfacht und beschleunigt die Anspruchsverfolgung insbesondere bei allgemeinen Risiken. Es wird standardmäßig bei der Kfz-Haftpflichtversicherung angewandt, wo fast immer der Geschädigte seinen Anspruch direkt an die Versicherungsgesellschaft des Schadensverursachers meldet.
- Anlage
- Anlage zum Versicherungsvertrag oder zum Rückversicherungsvertrag, in dem die detaillierten Versicherungsbedingungen festgelegt sind.
- Assistanceleistungen
- eine Hilfsleistung für den Kunden in bestimmten, meistens im Zusammenhang mit einem Zufallsereignis stehenden Situationen; Assistanceleistungen gehören zu beliebten Ergänzungen bei Kfz-, Immobilien- und Reiseversicherungen. Sie können jedoch auch separat angeboten werden. Zu den typischen Assistanceleistungen gehören: Autoabschleppdienste, Hilfe bei Reisen, darin die Organisation ärztlicher Behandlungen, Concierge, Kraftstofflieferung.
- AVB
- Allgemeine Versicherungsbedingungen