Kfz-Haftpflichtversi­cherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Polen obligatorisch und jeder Fahrzeughalter muss diese besitzen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine der besonderen Versicherungen, die den Beitragszahler sowie den Unfallgeschädigten schützt. Wenn Sie einen Unfall verursachen sollten, wird das Unfallopfer durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. Dies betrifft nicht nur das geschädigte Fahrzeug, sondern auch die Gesundheitsschäden (Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen oder Rente). Ähnlich sieht es aus, wenn Sie das Opfer eines Verkehrsunfalls werden – Sie erhalten die Entschädigung von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Achtung! Der Schaden wird dem Versicherungsunternehmen gemeldet, bei dem der Unfallverursacher seine Kfz-Haftpflichtversicherung hat.

  • Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine obligatorische Versicherung
  • Sie sollten immer einen Versicherungsnachweis oder den Einzahlungsbeleg für den Versicherungsbeitrag mit sich führen
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt die Unfallopfer und die Unfallverursacher

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und das Gesetz besagt, dass eine Versicherungsgesellschaft, welche diese Versicherungen anbietet, den Versicherungsschutz nicht verweigern darf. In Polen können Sie heute bei cirka 30 Versicherungsgesellschaften eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit die Beiträge auf Einmal oder in Teilzahlungen (2, 4, oder sogar 12 Teilbeträge) zu leisten. Die Vertragsform für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in den Rechtsvorschriften genau definiert, deshalb sieht die Police bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften gleich aus. Die Angebote unterscheiden sich im Preis und den Produkten, die zusätzlich zu der Versicherung angeboten werden (meistens Assistanceleistungen).

  • Eine Versicherungsgesellschaft, die Kfz-Haftpflichtversicherungen anbietet, darf Ihnen den Versicherungsschutz nicht verweigern
  • Den Versicherungsbeitrag können Sie auf einmal oder in Teilbeträgen bezahlen

Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie immer einen Versicherungsnachweis oder den Einzahlungsbeleg für den Versicherungsbeitrag mit sich führen. Ein Ausdruck des Überweisungsbeleges, den Sie zuhause machen können, reicht aus. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, geht die Kfz-Haftpflichtversicherung zusammen mit dem Fahrzeug auf den Käufer über. Beim Fahrzeugkauf ist also die Kfz-Haftpflichtversicherungspolice von dem Verkäufer einzufordern. Den Fahrzeugkauf sollten Sie der Versicherungsgesellschaft melden. Die Versicherung schickt Ihnen dann eine Bestätigung der Versicherung, die auf Ihren Namen ausgestellt ist, zu. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die Police des Verkäufers zusammen mit dem Kaufvertrag mit sich führen. Die Versicherungsgesellschaft hat beim Verkauf des Fahrzeugs das Recht die Versicherungsprämie für den neuen Besitzer neu zu berechnen. Es kann also passieren, dass Sie eine Nachzahlung leisten müssen oder ... eine Erstattung der durch den Vorbesitzer gezahlten Beiträge erhalten.
ACHTUNG! Sie haben 30 Tage Zeit nach dem Kauf des Fahrzeugs den Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft des Verkäufers zu kündigen und können sich für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheiden. Wenn das Versicherungsunternehmen spätestens einen Tag vor Vertragsablauf von Ihnen keine Vertragskündigung erhält, verlängert sich die Versicherungslaufzeit automatisch um ein Jahr. Sie sind dann auch zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. Denken Sie deshalb daran, wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln möchten, dass Sie zuerst die bisherige Versicherung von Ihrem Kündigungswunsch unterrichten sollten und erst dann einen Vertrag mit der neuen Versicherung abschließen. So vermeiden Sie die Falle einer doppelten Beitragszahlung, der sog. doppelten Kfz-Haftpflicht.

  • Denken Sie daran, dass der Versicherungsvertrag - wenn Sie diesen nicht kündigen - sich automatisch um ein Jahr verlängert
  • Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, geht auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers auf Sie über

Wenn es nur zu einem kleinen Unfall mit Blechschaden gekommen ist, muss die Polizei nicht zwingend zum Unfallort gerufen werden. Wenn einer der an dem Unfall Beteiligten sich freiwillig dazu bekennt, diesen verursacht zu haben, ist es ausreichend eine Unfallmeldung auszufüllen. Deshalb ist es ratsam, um Zeit zu sparen, immer einen Vordruck dieser Meldung bei sich zu führen (in zwei Ausfertigungen). Unter diesem Link finden sie einen von der PIU (PIU) empfohlenen Vordruck einer Unfallmeldung. Er ist ebenfalls in der polnisch-englischen Version verfügbar.
Wenn keiner der an dem Unfall Beteiligten sich als Unfallverursacher bekennt, ist es erforderlich die Polizei zu rufen. Unabhängig von all dem, ist es immer ratsam eine Dokumentation der Unfallstelle zu machen. Um Fotos zu erstellen, benötigen Sie keine professionelle Ausstattung. Ein Fotoapparat im Mobiltelefon reicht vollkommen aus. ACHTUNG! Der Unfallschaden melden wir der Kfz-Haftpflichtversichrung des Unfallverursachers. Wenn der Unfallverursacher keine Versicherung hat, wird die Entschädigung von dem Garantieversicherungsfonds (Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny) gezahlt. In diesem Fall können Sie den Schaden bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft melden, die Kfz-Haftpflichtversicherungen anbietet. Die Versicherung kann die Unfallmeldung nicht zurückweisen.

  • Einen Unfallschaden, der durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt wird, meldet immer der Unfallgeschädigte und nicht der Verursacher
  • Der Schaden wird immer bei der Versicherung gemeldet, bei der der Unfallverursacher versichert ist
  • Kein Versicherungsunternehmen kann die Annahme der Meldung eines Schadenersatzanspruches an den VGF (UFG) verweigern