Das Gesundheitswesen in Polen basiert vor allem auf einem staatlichen System. Der Zustand des staatlichen Gesundheitswesens verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. Wenn es Ihnen an einem anständigen Behandlungsstandard gelegen ist, wenn Sie keine Lust haben auf einen Eingriff oder eine Operation zwei Jahre zu warten, ist eine Krankenversicherung eine gute Lösung für Sie. Die Versicherungsgesellschaften garantieren Ihnen sowohl den Zugang zu einfachen ambulanten Eingriffen als auch zu komplizierter stationärer Krankenhausbehandlung. Sie bieten ebenfalls Assistanceleistungen an, in dem sie Ihnen dabei helfen, die nächste ärztliche Praxis oder Apotheke zu finden.
Krankenversicherungen werden in Polen von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie funktionieren sowohl in Form einer Lebensversicherung als auch in Form einer Vermögensversicherung. Bei den Krankenversicherungen handelt es sich um relativ komplizierte Produkte. Deshalb sollten Sie sich vor dem Vertragsabschluss mit den Versicherungsbedingungen bekannt machen. Sie sollten sich auch entscheiden, ob Sie eine Versicherung brauchen, die Ihnen nur ambulante Dienstleistungen garantiert, oder ob diese auch komplette Krankenhausdienstleistungen umfassen soll. Achten Sie darauf, mit wie vielen medizinischen Partnern die jeweilige Versicherungsgesellschaft zusammenarbeitet. Je größer die Anzahl der Versorgungsstellen mit denen die Versicherung zusammenarbeitet, desto besser für den Kunden. Sie haben dann eine größere Auswahl, wenn es um die Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung an einem für Sie passenden Ort und einer Ihnen genehmen Zeit, geht.
Nach dem Ablauf einer Karenzzeit (meistens einige Monate) können Sie ohne Probleme alle bei der Versicherung verfügbaren medizinischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Sie sollten jedoch daran denken, dass die Beiträge bei den Krankenversicherungen (im Gegensatz zu den meisten Versicherungsverträgen), meistens monatlich und nicht jährlich entrichtet werden.
Denken Sie daran, dass es die Aufgabe der Versicherungsgesellschaft ist, Ihnen den Zugang zu der Leistung innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist zu ermöglichen. Wenn der Vertrag bestimmt, dass Sie auf einen Eingriff höchstens einige Tage warten müssen, bedeutet dies, dass Sie mit keinen langen Wartezeiten rechnen dürften. Selbstverständlich wird sich die Versicherungsgesellschaft immer darum bemühen, Ihnen den Zugang zu der Leistung innerhalb der kürzesten Zeit zu ermöglichen. Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, reicht ein Anruf bei der Infoline der Versicherung, wo Ihnen mitgeteilt wird, welche medizinische Einrichtung Ihnen helfen kann. Manchmal reicht auch nur ein Anruf bei der Einrichtung selbst – die Kosten der Leistung trägt sowieso die Versicherung.

Die Versicherung nennt Ihnen sofort die Stelle, wo Sie am schnellsten den Arzt finden, den Sie brauchen.
Oft reicht eine Terminvereinbarung direkt bei der medizinischen Einrichtung aus. Nach der Angabe der Versicherungsnummer und des Namens der Versicherung, wird ein Termin vereinbart.
Die Abrechnung erfolgt meistens in bargeldloser Form – d. h. die medizinische Einrichtung verrechnet die Leistung direkt mit der Versicherung. Sie haben auch einen Anspruch darauf, einen Arzt aufzusuchen, der mit Ihrer Versicherung nicht zusammenarbeitet. Hier dient die Quittung oder eine Rechnung als Abrechnungsgrundlage.