Landwirtschaftlicher Betrieb

 

Die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist eine besonders arbeitsintensive Tätigkeit. Eben deshalb sollten Landwirte darüber nachdenken, wie man den Betrieb gegen verschiedene Unglücksfälle absichern kann. Ein Schaden bedeutet für den Landwirt nicht nur den Verlust der ganzen oder eines Teils der Ernte. Das ist ebenfalls der Verlust der ganzjährigen Arbeit im Betrieb. Landwirte gehören zu der besonderen Berufsgruppe, die zum Abschluss einiger Versicherungen gesetzlich verpflichtet ist. Zunächst ist jeder Landwirt verpflichtet eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung für den landwirtschaftlichen Betrieb abzuschließen. Ebenso müssen die Gebäude, die Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes sind, versichert werden. Der Staat garantiert einen Zuschuss zu den obligatorischen Ernteversicherungen, wenn der Landwirt sich für die Versicherung von mindestens der Hälfte der Ernte entscheidet. Die Versicherungsgesellschaften bieten ebenfalls eine ganze Palette freiwilliger Versicherungen an, die einen noch besseren Schutz des landwirtschaftlichen Betriebes ermöglichen.

 

 

Pflichtversicherungen für Landwirte

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Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden obligatorisch, der einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Anteil an einem solchen besitzt. Ähnlich, wie bei anderen Haftpflichtversicherungsve
rträgen, schützt sie den Versicherten vor Kosten, die ihm infolge eines Schadens, der einem Dritten zugefügt wurde, entstehen würden. Es handelt sich hierbei um Unfälle jedweder Art, die während der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes passieren können – z. B. Unfälle, bei denen Ihre Mitarbeiter geschädigt werden, Unfälle, die durch Tiere verursacht werden, usw. Ein Landwirt ist ebenfalls verpflichtet eine Gebäude- und Elementarschadenversicherung für die Wirtschaftsgebäude abzuschließen. 

Staatlich geförderte Versicherungen

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Die staatlich geförderten Versicherungen wurden vor dem Hintergrund der Schäden, denen jede Ernte ausgesetzt ist, eingeführt. Hierbei geht es um Elementarschäden, wie Überschwemmung, Hagel und Dürre. Diese Versicherungen sind obligatorisch. Auf diese Weise ist der Landwirt verpflichtet mindestens die Hälfte seiner Ernte zu versichern. Der Versicherungsbeitrag wird vom Staat gefördert. Es können alle in Polen bekannten Anbaupflanzen versichert werden. Dank dieser Versicherung hat ein Landwirt, dessen Ernte einer Naturkatastrophe anheim gefallen ist, die Garantie, dass er für das von der Versicherung ausgezahlte Geld seine Ernte wird erneuern können.

Freiwillige Versicherungen für Landwirte

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Der Besitz eines landwirtschaftlichen Betriebes ist zwingend mit dem Abschluss einiger Pflichtversicherungen verbunden. Auf dem Markt gibt es jedoch auch eine breite Palette an freiwilligen Versicherungen. Die Produkte richten sich an diejenigen, denen der Haftungsumfang oder die Summe der obligatorischen Versicherungen nicht reicht. Die freiwilligen Versicherungen nützen auch all denen, die nicht standardmäßige, Sonderkulturen anbauen oder besondere Zuchtbetriebe haben, die von den Pflichtversicherungen nicht oder nur teilweise gedeckt werden.