Marktsicherheit

Die auf einem geregelten Markt tätigen Versicherer, sind Einrichtungen öffentlichen Vertrauens. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Marktwirtschaft und sind an der Organisation des Versicherungsmarktes beteiligt.
Die Finanzwirtschaft der Versicherer wird von der Finanzaufsichtskommission (Komisja Nadzoru Finansowego) beaufsichtigt. Die FAK (KNF) wacht darüber, ob das Niveau der Kapitalabsicherung der Unternehmen korrekt ist oder ob die Aktiva zur Deckung künftiger Verpflichtungen gegenüber Kunden unter Berücksichtigung der von dem europäischen und polnischen Recht vorgeschriebenen Vorsichtsgrundsätze, angelegt werden.

Die Aufsicht über dem Bankensektor, dem Kapital-, Versicherungs- und Pensionsmarkt sowie über die E-Cash-Institute, obliegt der Finanzaufsichtskommission.

Darüber hinaus bilden und finanzieren die Versicherer den Versicherungsgarantiefonds (Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny), der in bestimmten Situationen die Zahlung der Leistungen garantiert und auch die Rolle des Verwalters des Pflichtversicherungssystems innehat.