Obligatorische Haftpflichtversicherung

In Polen gibt es einige Berufe oder Arten der Geschäftstätigkeit, deren Ausübung an eine Berufshaftpflichtversicherung gekoppelt ist. Diese Anforderung wird häufig an Berufe gestellt, die eine große Spezialisierung erfordern oder deren mangelhafte Durchführung potenzielle Kunden erheblichen Verlusten/Schäden aussetzen würde. In Polen müssen u. a. medizinische Versorgungseinrichtungen, Reisebüros, Anwälte, Rechtsberater und Notare oder Versicherungsmakler eine Berufshaftpflichtversicherung haben

  • Bei der Ausübung eines bestimmten Berufes, sind Sie zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet
  • Ihre Haftpflichtversicherung schützt Ihren Kunden

Eine Berufshaftpflichtversicherung können Sie problemlos bei den meisten Versicherungsgesellschaften abschließen. Die Versicherung haftet für Schäden, die Ihr Kunde infolge der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit erleiden kann. Die Versicherung schützt Sie nur dann, wenn der Schaden tatsächlich mit dem ausgeübten Beruf im Zusammenhang steht. Die genauen Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung sind gesetzlich geregelt. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass Sie bei jeder Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung mit dem gleichen Deckungsumfang abschließen können.

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung können Sie problemlos bei den meisten Versicherungsgesellschaften der 2. Sparte abschließen
  • Der Umfang der Haftpflichtversicherung wird gesetzlich geregelt

Die Versicherung wird meistens für ein Jahr abgeschlossen. Der Beitrag kann auf einmal oder in Teilbeträgen gezahlt werden. Der Haftungsumfang sowie die Höhe der Haftungs- oder Versicherungssumme werden von den für die jeweiligen Berufe geltenden Gesetzen geregelt. Die Vorschriften legen jedes Mal fest, bis zu welchem Betrag die Versicherung für die durch Sie verursachten Schäden im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf haften muss.

  • Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen
  • Sie können die Zahlungsweise der Beiträge frei wählen


Bei Haftpflichtversicherungen wird der Schadensfall der Versicherung nicht von dem Versicherten sondern von dem Geschädigten gemeldet. Die Fristen bei Schadensmeldung sowie bei der Auszahlung werden gesetzlich geregelt und richten sich nach dem, welchen Beruf oder welche Art der Geschäftstätigkeit die Haftpflichtversicherung betrifft. In den Gesetzen und Verordnungen finden Sie auch Ausschlusskriterien, also Ereignisse, für welche die Versicherungsgesellschaft keine Haftung übernimmt.