Pflichtversicherungen

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden obligatorisch, der einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Anteil an einem solchen besitzt. Ähnlich, wie bei anderen Haftpflichtversicherungsverträgen, schützt sie den Versicherten vor Kosten, die ihm infolge eines Schadens, der einem Dritten zugefügt wurde, entstehen würden. Es handelt sich hierbei um Unfälle jedweder Art, die während der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes passieren können – z. B. Unfälle, bei denen Ihre Mitarbeiter geschädigt werden, Unfälle, die durch Tiere verursacht werden, usw. Ein Landwirt ist ebenfalls verpflichtet eine Gebäude- und Elementarschadenversicherung für die Wirtschaftsgebäude abzuschließen.

  • Jeder Eigentümer oder Miteigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes ist zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet
  • Eine Haftpflichtversicherung sichert u. a. die Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebes ab

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, und was damit einhergeht allgemein. Deshalb werden Sie keine Probleme haben, eine Versicherung zu finden, die Ihnen eine derartige Versicherung anbietet. Dort finden Sie ebenfalls die Bedingungen bezüglich der obligatorischen Versicherung der Wirtschaftsgebäude. Der Haftungsumfang der Versicherungsgesellschaft ist daher immer identisch, unabhängig davon, für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entscheiden. Zum Beispiel schützt eine Gebäudeversicherung immer vor den Folgen von u. a. Stürmen, Überschwemmung, Hagel und Schnee.

  • Bei der obligatorischen landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung handelt es sich um ein allgemeines und verfügbares Produkt
  • Die Bedingungen für die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung werden gesetzlich geregelt

 

Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Die Beitragszahlung kann auf einmal oder in Teilbeträgen erfolgen. Wenn Sie sich für die Teilzahlung entscheiden, denken Sie an die fristgerechte Überweisung der Beiträge. Ähnlich wie bei anderen Pflichtversicherungen, wird hier der Vertrag von der Versicherungsgesellschaft automatisch um ein Jahr verlängert, sofern Sie die Versicherung nicht spätestens einen Tag vor deren Ablauf kündigen. Dies hat eine enorme Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Kontinuität des Versicherungsschutzes für Ihren Betrieb. Denken Sie ebenfalls daran, die Versicherungsgesellschaft z. B. über einen Wohnortwechsel, den Verkauf oder Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes zu unterrichten.

  • Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen und automatisch um ein Jahr verlängert, wenn Sie diese nicht selbst kündigen
  • Sie haben die Wahl bei Art und Weise der Beitragszahlung

 

Bei Haftpflichtversicherungen wird der Schaden nicht von dem Versicherten sondern von dem Geschädigten gemeldet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Versicherungsinhaber keine Pflichten hat. Die Versicherung wird bei Ihnen sicherlich Erklärungen zu dem Vorfall anfordern sowie Sie um das Beibringen der erforderlichen Unterlagen bitten.
Bei einem Ereignis im Zusammenhang mit den Wirtschaftsgebäuden, melden Sie den Schaden selbst. Denken Sie daran, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften, die Versicherungssumme (die Summe bis zu der die Versicherungsgesellschaft haftet), für jedes Wirtschaftsgebäude einzeln festgelegt wird.

  • Den Schaden wird an die Versicherung von dem Geschädigten gemeldet
  • Auf Wunsch der Versicherung, sollten Sie alle erforderlichen Erklärungen abgeben