Polnische Vorschriften
Das Gesetz über die Versicherungstätigkeit
Das Gesetz über die Versicherungstätigkeit bestimmt Bedingungen zur Ausübung der Geschäftstätigkeit im Bereich von Personen- und Vermögensversicherungen.
Das Gesetz bestimmt auch die Grundsätze zur Ausübung des Aktuarberufes, der Versicherungsaufsicht, der Organisation und des Funktionierens der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.
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Das Gesetz über die Versicherungsvermittlung
Das Gesetz über die Versicherungsvermittlung bestimmt die Grundsätze der Ausübung der Versicherungsvermittlung im Bereich der Personen- und Vermögensversicherungen.
Die Versicherungsvermittlung bedeutet die Ausübung tatsächlicher oder rechtlicher Handlungen in Verbindung mit dem Abschluss oder Durchführung von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen gegen Entgelt. Versicherungsvermittler sind ausschließlich Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Makler, die eine Genehmigung zur Ausübung der Maklertätigkeit im Bereich der Rückversicherungen (Rückversicherungsmakler) besitzen.
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Das Gesetz über die Pflichtversicherungen, den Versicherungsgarantiefonds und das Polnische Verkehrsversicherer-Büro
Das Gesetz über die Pflichtversicherungen bestimmt die Grundsätze des Abschlusses und der Durchführung der Kfz-Haftpflichtversicherung, der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung und der Feuer- sowie Elementarschadenhaftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Gebäude. Es bestimmt auch die Art und Weise, auf welche die Abschlusspflicht dieser Versicherungen kontrolliert wird, sowie die Konsequenzen bei Nichterfüllung dieser Pflicht, die Grundsätze anderer Pflichtversicherungen, die Aufgaben und die Grundsätze der Tätigkeit des Versicherungsgarantiefonds und des Polnischen Verkehrsversicherer-Büros.
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Das Zivilgesetzbuch
Das Zivilgesetzbuch regelt das zivilrechtliche Verhältnis zwischen natürlichen und juristischen Personen.
Das Gesetz über den Straßentransport
Das Gesetz bestimmt die Grundsätze zur Aufnahme und Ausübung des inländischen Straßentransports, des internationalen Straßentransports, des nicht erwerbsmäßigen inländischen Straßentransports sowie des nicht erwerbsmäßigen internationalen Straßentransports. Das Gesetz bestimmt ebenfalls die Grundsätze der Tätigkeit der Straßentransportaufsichtsbehörde sowie die Haftung für die Verletzung der Pflichten oder Bedingungen im Straßentransport.