Risiko- und Kapitallebensversicherungen sollen vor allem die Familie des Kunden schützen. Beim Abschluss eines solchen Vertrages, erhalten Sie die Sicherheit, dass im Fall Ihres Todes, Ihre Familie eine Versicherungsleistung erhält, die es ihr ermöglicht ein würdiges Leben zu führen. Derartige Versicherungen werden häufig zusammen mit einem Kreditvertrag abgeschlossen. Hier wiederum haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Familie im Fall Ihres Todes, über ausreichende Mittel zur Rückzahlung des Kredites verfügt. Zurzeit stellen die Versicherungen ebenfalls häufig ein Geldanlageprodukt dar. Für den Fall, dass Ihnen nichts zustößt, können Sie z. B. im Alter von 65 Jahren das Geld erhalten, das Sie regelmäßig in die Lebensversicherung eingezahlt haben.
Risiko- und Kapitallebensversicherungen werden von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden, denken Sie darüber nach, ob Sie eher einen Schutz oder eine Kapitalanlage wünschen. Sie müssen auch entscheiden, für welche Laufzeit und über welche Versicherungssumme (maximale Auszahlung) Sie sich interessieren. Je länger die Laufzeit – desto länger der garantierte Versicherungsschutz und umso länger arbeiten Ihre Ersparnisse. Sie haben ebenfalls mehrere Beitragszahlungsmöglichkeiten zu Auswahl. Sie können dies regelmäßig (z. B. monatlich), oder einmalig tun – hier würde der fällige Beitrag nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie sich für eine sog. regelmäßige, also eine monatliche oder quartalweise Beitragszahlung entschieden haben, denken Sie bitte an eine fristgerechte Überweisung der Beiträge an die Versicherung. Jeder, der sich für eine Lebensversicherung entschieden hat, sollte daran denken, dass es sich bei diesem Produkt um eine langfristige Geldanlage handelt. Damit Ihre Ersparnisse entsprechend arbeiten können, sollte der Vertrag einige Zehn oder sogar Zig Jahre bestehen bleiben. Eine Vertragskündigung nach 2 - 3 Jahren lohnt sich einfach nicht. Selbstverständlich hat die Vertragslaufzeit keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung, die an die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten ausgeschüttet wird. Die Familie erhält eine Versicherungsleistung unabhängig davon, wann der Unglücksfall passiert.
Geld für die Altersrente legt jeder, und das direkt von Beginn des Berufslebens an, zurück. Jeden Monat wird ein Teil unserer Gehälter in Form von Beiträgen für die künftige Rente einbehalten. Eine Rentenversicherung (die sog. zweite Säule) ist in Polen obligatorisch. Jeder Berufsanfänger muss einem Offenen Rentenfonds (ORF)/(OFE) beitreten.


Den Tod oder eine dauerhafte Invalidität des Versicherten, sollte der Versicherung von der Familie unverzüglich mitgeteilt werden. Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann sofort die zustehende Versicherungsleistung aus. Im Todesfall – die volle Versicherungssumme. Bei Invalidität – den Betrag, der je nach dem Behinderungsgrad zusteht. Wenn die Versicherung an einen Kredit gekoppelt ist, kann das Geld direkt für die Rückzahlung des Kredites verwendet werden.
Wenn es sich bei Ihrem Vertrag um eine Kapitallebensversicherung handelt, d. h. die Versicherungslaufzeit abgelaufen ist, steht Ihnen die Auszahlung der Versicherungsleistung aus der Police zu. Sie erhalten dann Ihre Beiträge zuzüglich Zinsen, da Ihr Geld die ganze Zeit über investiert worden ist.

Wenn es zu einem Unglück gekommen ist, wendet sich die aus dem Vertrag begünstigte Person an die Versicherung. Wenn die Versicherungslaufzeit abgelaufen ist, wenden Sie sich selbst an die Versicherung.
Nach dem Erhalt der Mitteilung sowie aller erforderlichen Dokumente, zahlt die Versicherungsgesellschaft das Geld auf das von Ihnen genannte Konto aus.
Wenn die Auszahlung für den „Erlebensfall” vorgesehen war, kann Ihnen das Geld hervorragend als eine Zusatzrente dienen.