Risiko- und Kapitalle­bensversicherung

Risiko- und Kapitallebensversicherungen sollen vor allem die Familie des Kunden schützen. Beim Abschluss eines solchen Vertrages, erhalten Sie die Sicherheit, dass im Fall Ihres Todes, Ihre Familie eine Versicherungsleistung erhält, die es ihr ermöglicht ein würdiges Leben zu führen. Derartige Versicherungen werden häufig zusammen mit einem Kreditvertrag abgeschlossen. Hier wiederum haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Familie im Fall Ihres Todes, über ausreichende Mittel zur Rückzahlung des Kredites verfügt. Zurzeit stellen die Versicherungen ebenfalls häufig ein Geldanlageprodukt dar. Für den Fall, dass Ihnen nichts zustößt, können Sie z. B. im Alter von 65 Jahren das Geld erhalten, das Sie regelmäßig in die Lebensversicherung eingezahlt haben.

  • Die klassische Lebensversicherung hat vor allem eine Schutzfunktion. Dank ihr bleiben im Fall Ihres Todes Ihre Angehörigen nicht mittellos zurück
  • Die Versicherung kann ebenfalls eine Anlagefunktion erfüllen. Wenn Ihnen nichts zustößt, können Sie das Geld aus der Lebensversicherung für Ihre Altersvorsorge verwenden

Risiko- und Kapitallebensversicherungen werden von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden, denken Sie darüber nach, ob Sie eher einen Schutz oder eine Kapitalanlage wünschen. Sie müssen auch entscheiden, für welche Laufzeit und über welche Versicherungssumme (maximale Auszahlung) Sie sich interessieren. Je länger die Laufzeit – desto länger der garantierte Versicherungsschutz und umso länger arbeiten Ihre Ersparnisse. Sie haben ebenfalls mehrere Beitragszahlungsmöglichkeiten zu Auswahl. Sie können dies regelmäßig (z. B. monatlich), oder einmalig tun – hier würde der fällige Beitrag nur ein Mal gezahlt werden.

  • Bei einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung handelt es sich um ein relativ weit verbreitetes Produkt, weshalb es von jeder Versicherung angeboten wird
  • Jede klassische Lebensversicherungspolice sollte für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden
  • Sie sind vollkommen frei, wenn es um die Entrichtung der Beitragszahlungen geht

 

Wenn Sie sich für eine sog. regelmäßige, also eine monatliche oder quartalweise Beitragszahlung entschieden haben, denken Sie bitte an eine fristgerechte Überweisung der Beiträge an die Versicherung. Jeder, der sich für eine Lebensversicherung entschieden hat, sollte daran denken, dass es sich bei diesem Produkt um eine langfristige Geldanlage handelt. Damit Ihre Ersparnisse entsprechend arbeiten können, sollte der Vertrag einige Zehn oder sogar Zig Jahre bestehen bleiben. Eine Vertragskündigung nach 2 - 3 Jahren lohnt sich einfach nicht. Selbstverständlich hat die Vertragslaufzeit keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung, die an die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherten ausgeschüttet wird. Die Familie erhält eine Versicherungsleistung unabhängig davon, wann der Unglücksfall passiert.

Wie soll man für die Rente vorsorgen?

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Geld für die Altersrente legt jeder, und das direkt von Beginn des Berufslebens an, zurück.
Jeden Monat wird ein Teil unserer Gehälter in Form von Beiträgen für die künftige Rente einbehalten. Eine Rentenversicherung (die sog. zweite Säule) ist in Polen obligatorisch. Jeder Berufsanfänger muss einem Offenen Rentenfonds (ORF)/(OFE) beitreten.

Was bedeutet der Begriff
2. Säule?

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Die Rentenversicherung (die sog. zweite Säule) ist in Polen obligatorisch.
Eine solche Versicherung, oder anders gesagt die Mitgliedschaft in dem ORF, garantiert Ihnen zusätzliche Mittel für die Rente. Dank den in dem Fonds angesammelten Gelder, erhalten Sie bei Rententeintritt Leistungen nicht nur aus einer, sondern aus zwei Quellen. Die erste davon ist die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), also die sog. 1. Säule, die zweite ist der erwähnte ORF (OFE).

Wie kann man für die Zukunft des Kindes vorsorgen?

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Die Aufgabe einer Mitgiftversicherung ist die Absicherung eines entspannten Starts des eigenen Kindes ins Erwachsenenleben.
Sie schließen den Vertrag, wenn das Kind noch klein ist ab. Die Auszahlung der Leistung erfolgt zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt – meistens beim Erreichen der Volljährigkeit des Kindes. Denken Sie daran – das Geld, welches Sie bei der Police zurücklegen, arbeitet die ganze Zeit. 

 

Den Tod oder eine dauerhafte Invalidität des Versicherten, sollte der Versicherung von der Familie unverzüglich mitgeteilt werden. Die Versicherungsgesellschaft zahlt dann sofort die zustehende Versicherungsleistung aus. Im Todesfall – die volle Versicherungssumme. Bei Invalidität – den Betrag, der je nach dem Behinderungsgrad zusteht. Wenn die Versicherung an einen Kredit gekoppelt ist, kann das Geld direkt für die Rückzahlung des Kredites verwendet werden.

Wenn es sich bei Ihrem Vertrag um eine Kapitallebensversicherung handelt, d. h. die Versicherungslaufzeit abgelaufen ist, steht Ihnen die Auszahlung der Versicherungsleistung aus der Police zu. Sie erhalten dann Ihre Beiträge zuzüglich Zinsen, da Ihr Geld die ganze Zeit über investiert worden ist.

 

 

Sie wenden sich an die Versicherung

Wenn es zu einem Unglück gekommen ist, wendet sich die aus dem Vertrag begünstigte Person an die Versicherung. Wenn die Versicherungslaufzeit abgelaufen ist, wenden Sie sich selbst an die Versicherung.

Auszahlung der Versicherungsleistung auf Ihr Konto

Nach dem Erhalt der Mitteilung sowie aller erforderlichen Dokumente, zahlt die Versicherungsgesellschaft das Geld auf das von Ihnen genannte Konto aus.

 

Ihr Kapital

Wenn die Auszahlung für den „Erlebensfall” vorgesehen war, kann Ihnen das Geld hervorragend als eine Zusatzrente dienen.