Sport- und Freizeitversicherungen

Sport- oder Sport- und Freizeitversicherungen garantieren all jenen Schutz, die im Zusammenhang mit dem professionell oder in der Freizeit betriebenen Extremsport einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Eine Sportversicherung kann als eine Einzel- aber auch als eine Gruppenversicherung (Mannschaften, Sportvereine) abgeschlossen werden.

 

  • Wenn Sie Extrem- oder Berufssport betreiben, sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen
  • Freizeitsport ist oft im Rahmen der Standardreiseversicherung mit versichert
  • Ein Versicherungsvertrag für Profisportler kann ebenfalls von Sportvereinen oder den Unternehmen abgeschlossen werden, welche die Spiele veranstalten 

 

 

Eine Sportlerversicherung wird von den meisten Versicherungen angeboten. Bevor Sie sich für ein Produkt entscheiden, gehen Sie den Versicherungsvertrag genau durch. Das Produkt für das Sie sich entscheiden, sollte nämlich genau an den Sport, den Sie professionell betreiben oder an die von Ihnen, z. B. im Urlaub, betriebene Extremsport angepasst werden. Sehen Sie genau nach, welchen Haftungsumfang die Versicherungen bei den einzelnen Produkten anbieten. Prüfen Sie auch die Versicherungssumme.

  • Prüfen Sie nach, ob Ihre Versicherung Ihnen tatsächlich bei Verletzungen, die Sie sich bei Ihrem Lieblingssport zuziehen können, Schutz bietet
  • Die Versicherungssumme ist im Vertrag festgelegt. Prüfen Sie, mit welchem Schadensersatz Sie bei einem Unfall rechnen können

Die Versicherungslaufzeit bestimmt der Kunde. Wenn, z. B. Sie einen zweiwöchigen Urlaub planen, während dessen Sie vorhaben Extremsportarten zu betreiben, schließen Sie einen Vertrag nur für die zwei Wochen ab. Der Beitrag wird in diesem Fall nur einmalig fällig. Wenn Sie jedoch den Extremsport im Alltag betreiben – schließen Sie den Vertrag für eine längere Zeit ab. Wenn während der Vertragslaufzeit irgendwelche Umstände eintreten, welche die Unfallwahrscheinlichkeit beeinflussen, sollten Sie dies der Versicherung mitteilen.

 

  • Volle Freiheit hinsichtlich der Versicherungslaufzeit. Sie können diese sowohl für ein Jahr als auch für eine Woche abschließen
  • Sportvereine können problemlos einen Vertrag z. B. für die Dauer von Ligaspielen abschließen

 

Wenn es zu einem Schadensfall/Unfall kommt, sollten Sie das der Versicherung unverzüglich mitteilen. Lesen Sie bitte den Versicherungsvertrag genau durch – dort erfahren Sie wie lange Sie mit der Meldung des Schadensfalls warten können. In den AVB ist ebenfalls der Haftungsumfang der Versicherung festgelegt. Im Fall Ihrer Verletzung, muss die Haftung nicht nur bei der Leistung einer einmaligen Entschädigungssumme enden. Bei fortgeschrittenen Produkten für Sportler, kann die Versicherung ebenfalls die Behandlungs- und Rehabilitationskosten, die Zahlung einer Invaliditätsrente oder der Entschädigung für die zerstörte Sportausrüstung übernehmen.

  • Im Schadensfall sollten Sie dies unverzüglich der Versicherung melden
  • Die Versicherungsgesellschaft erstellt eine Schadenskalkulation, die als Grundlage für die Auszahlung der Entschädigung dient