Die staatlich geförderten Versicherungen wurden vor dem Hintergrund der Schäden, denen alle landwirtschaftlichen Kulturen ausgesetzt sind, eingeführt. Hierbei geht es um Elementarschäden, wie Überschwemmung, Hagel und Dürre. Diese Versicherungen sind obligatorisch. Auf diese Weise ist der Landwirt verpflichtet mindestens die Hälfte seiner Kulturen/Ernte zu versichern. Der Versicherungsbeitrag wird vom Staat gefördert. Es können alle in Polen bekannten Anbaupflanzen versichert werden – von Getreide über Gemüse bis Obst. Dank dieser Versicherung hat ein Landwirt, dessen Ernte einer Naturkatastrophe anheim gefallen ist, die Garantie, dass er für das von der Versicherung ausgezahlte Geld seine Ernte wird erneuern können.
Staatlich geförderte Versicherungen werden aktuell in Polen von drei Gesellschaften angeboten. Dies sind: Concordia, PZU, TUW TUW. Die staatlich geförderten Versicherungspolicen gelten nur für die in Polen angebauten Kulturen. Der Landwirt ist dazu verpflichtet, die Versicherung für mindestens ein der nachfolgend genannten Risiken abzuschließen: Überschwemmung, Dürre, Hagel, negative Folgen der Überwinterung, Frühjahrsfrost. Denken Sie daran, dass der Vertrag spätestens bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres abgeschlossen werden muss. Vor Vertragsabschluss, kann die Versicherung von Ihnen die Vorlage von Nachweisen über EU-Direkthilfen verlangen.
Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Die Beitragszahlung kann auf einmal oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Beiträge werden von dem Staatshaushalt gefördert. Wenn Sie sich für eine Zahlung in Teilbeträgen entscheiden, denken Sie an die fristgerechte Überweisung der Beiträge. Die Höhe der jährlichen Zuschüsse wird in der Verordnung des Ministerrates festgelegt, allerdings können Sie die Berechnungsgrundlage problemlos in den AVBs finden. Denken Sie daran, die Versicherungsgesellschaft über jedes Ereignis zu unterrichten, das Einfluss auf die Änderung der Schadenswahrscheinlichkeit in dem landwirtschaftlichen Betrieb haben kann.
Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sind Sie dazu verpflichtet dies schnellstmöglich der Versicherungsgesellschaft zu melden. In den AVBs finden Sie welche Unterlagen und Angaben die Versicherungsgesellschaft benötigen wird. Sie werden sicherlich die Kulturen, die zerstört worden sind, genau benennen müssen und der Versicherung mitteilen infolge welcher Naturkatastrophe der Schaden entstanden ist. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Ihnen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist nicht nur die zustehende Entschädigung auszuzahlen sondern auch die Kosten erstatten, die Ihnen bei der Verhinderung der Schadensausbreitung entstanden sind.
Entwurf und Durchführung: Blue Angels