Eine Versicherung, welche die Güter während des Transports schützt, nennt man Cargo-Versicherung. Sie wird von allen Unternehmen in Anspruch genommen, deren Geschäftstätigkeit in irgendeiner Weise mit der Beförderung von Gütern von einem Ort zum anderen in Verbindung steht. Die Versicherung schützt Sie vor den Folgen von Zerstörung oder Diebstahl der Güter während des Transports. Eine Entschädigung steht Ihnen sowohl dann zu, wenn Sie die Güter mit eigenen Transportmitteln befördern oder wenn die Beförderung durch einen beauftragten Spediteur erfolgt – natürlich unter der Bedingung, dass Sie einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen.
Wenn der Transport ausschließlich in Polen erfolgt, reicht Ihnen eine Versicherung, die den Transport nur innerhalb der Grenzen der Republik Polen schützt, vollkommen aus. Ansonsten sollten Sie über die sog. internationale Cargo-Versicherung nachdenken. Transportversicherungen werden von fast allen Versicherungsgesellschaften in Polen angeboten, die Dienstleistungen für Geschäftskunden anbieten. Denken Sie daran, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu prüfen, welche Transportgüter versichert sind. Wenn Sie z. B. Juwelen, Kunstwerke, usw. befördern, ist eventuell eine Erweiterung des Versicherungsvertrages oder gar eine zusätzliche Versicherung erforderlich. Machen Sie sich ebenfalls Gedanken über die Versicherungssumme für die Gütertransporte.
Die Versicherung wird entweder als Generalversicherung – eine Police schützt alle Ihre Transporte, oder als Einzelversicherung – für jeden einzelnen Transport – abgeschlossen. Die Versicherung ist in diesem Fall nicht für eine im Voraus bestimmte Zeit (z. B. ein Jahr), sondern für die Dauer des Transportes, gültig. Denken Sie daran, der Versicherung alle wichtigen Umstände mitzuteilen, die für den Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls, von Bedeutung sind. Sie sind ebenfalls dazu verpflichtet darauf zu achten, ob die Transportmittel, mit denen die Güter befördert werden, fahrtüchtig sind und über gültige technische Untersuchungen verfügen.
Eine Versicherungsgarantie bildet ein hervorragendes Instrument für alle Firmen, die für ihre Geschäftstätigkeit auf Bankkredite angewiesen sind, regelmäßig an Ausschreibungen teilnehmen, Verträge zu Gunsten anderer Geschäftspartner erfüllen. Die Garantie ist ein Werkzeug, dank dem das Unternehmen keine eigenen Mittel einfrieren muss, z. B. zur Absicherung eines Bankkredites oder als Sicherheitsleistung bei einer Ausschreibung.
Bauversicherungen sowie Bauleistungs- und Montageversicherungen richten sich vor allem an alle Unternehmen, die im Bauwesen tätig sind. Diese Versicherungen schützen die komplette Ausrüstung (Kräne, Betonmischer, Bagger) vor solchen Ereignissen wie Feuer oder Überschwemmung. Die Versicherung garantiert ebenfalls eine Kostenerstattung, wenn die Maschinen von der Baustelle gestohlen oder dort zerstört werden. Eine Bauleistungs- und Montageversicherung umfasst auch alle Schäden von Baukatastrophen, Elementarschäden (Blitzschlag, Feuer), Störungen – nicht nur der Maschinen sondern auch der elektrischen Leitungen.
Die Betrieblichen Altersvorsorgeprogramme (BAVP) sind nichts anderes, als ein zusätzlicher Anreiz für den Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Diese Programme haben ein Ziel – die Sicherstellung einer höheren Altersrente für den Mitarbeiter – unabhängig davon, was er aus der 1. und 2. Säule erhält. Die Aufwendungen für die BAVP, die dem Arbeitgeber entstehen, gelten als Werbungskosten. Also kommt hier dazu noch ein Steuervorteil ins Spiel. Trotz der Tatsache, dass es sich bei den BAVP um ein Gruppenprogramm handelt, hat oft jeder Mitarbeiter die Möglichkeit seine Anlagestrategie selbst zu gestalten. Dies hängt von der Struktur des gewählten BAVPs ab.
Wenn es zu einem Schaden kommt, sollten Sie dies der Versicherungsgesellschaft unverzüglich mitteilen. Sie werden dann einige erforderliche Unterlagen zusammenstellen und der Versicherung die für eine redliche Bewertung des Schadenumfangs erforderlichen Auskünfte erteilen müssen. Wenn es an dem Ort des Geschehens zu einem Verbrechen gekommen ist – muss die Polizei verständigt werden. Die Entschädigung wird Ihnen innerhalb der im Versicherungsvertrag vorgesehenen Frist im Verhältnis zu den erlittenen Verlusten ausgezahlt werden.

Bei einem Schadensfall sollten Sie dies unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden.
Wenn der Schaden im Zusammenhang mit einem Verbrechen (z. B. Diebstahl) im Zusammenhang steht, ist es erforderlich die Polizei zu verständigen.
Nach der Schadensmeldung ist es wichtig dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich der Versicherung zugestellt werden