Übersicht über Solvency II


Aufsicht über den Versicherungsmarkt

Den Versicherungsgesellschaften werden viele Anforderungen an die Sicherheit der Versicherungstätigkeit auferlegt.

Aufgrund ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung, wurde die Versicherungstätigkeit der Aufsicht durch eine spezielle, staatliche Aufsichtsbehörde unterstellt.

Anforderungen an die Solvabilität

Solvabilität bedeutet die Fähigkeit eines Unternehmens ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
Sie stellt das Hauptkriterium bei der Bewertung der finanziellen Verfassung einer Versicherungsgesellschaft dar.

Eine der Hauptanforderungen an die Versicherungstätigkeit betrifft die Solvabilitätsspanne. Die Solvabilitätsspanne bezeichnet die durch gesetzliche Regelungen bestimmte Höhe der Eigenmittel des Versicherungsunternehmens zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit, welche die Mindesthöhe des Garantiefonds nicht unterschreiten darf.

Die Anforderungen an die Solvabilitätsspanne der Versicherungsunternehmen wurden im Jahr 1973 eingeführt.

Gleichzeitig mit der Entwicklung des Versicherungsmarktes, dem Erscheinen neuer Produkte und Risiken, haben die vorhandenen Anforderungen aufgehört, alle Risiken, denen die Versicherungsunternehmen ausgesetzt waren, widerzuspiegeln. Dies betraf vor allem Finanzrisiken - z. B. das Zinsänderungsrisiko.

Trotz der Erfüllung der vorhandenen Solvabilitätsanforderungen durch die Versicherungsunternehmen, verschlechterte sich deren finanzielle Verfassung. Die geltenden Solvabilitätsanforderungen haben die Erwartungen an die Absicherung der Versicherungstätigkeit nicht mehr erfüllt. Auch die Tatsache der immer größer werdenden Konzentration der Versicherungstätigkeit um internationale Konzerne herum, war hierfür nicht ohne Bedeutung.

Der erste Schritt in Richtung einer verbesserten Kontrolle der Zahlungsfähigkeit war die Einführung von Solvency I.

Im polnischen Recht hat Solvency I die Höhe der Mindestkapitalausstattung für Aktiengesellschaften der 1. Gruppe (Lebensversicherungen) von 800 Tsd. EUR auf 3 Mio. EUR angehoben, für den 2. Zweig (Vermögensversicherungen) der Gruppen 1 - 9 sowie
16 - 18 von 300 Tsd. EUR und 200 Tsd. EUR auf 2 Mio. EUR. Ebenso wurde eine jährliche Indexierung der Mindestkapitalausstattung eingeführt.

Die sich verändernde finanzielle und wirtschaftliche Realität erzwang eine Diskussion über Änderungen in dem neuen Solvabilitätssystem der Versicherungsunternehmen.
Es wurde eine Reihe von Risikoanalysen der Versicherungstätigkeit, Analysen der Zahlungsunfähigkeit, Analysen der vorhandenen Solvabilitätsmodelle in anderen Ländern durchgeführt. Das Ergebnis dieser Maßnahmen sollte in der Entstehung eines neuen Systems zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit, Solvency II, münden. Dieses System wurde im Jahr 2001 durch die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Ausschusses initiiert.

Den Ausgangspunkt für die Diskussion über die Notwendigkeit der Einführung von Solvency II bildete eine Reihe von Unzulänglichkeiten in den bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit. Hierbei sollte man zumindest die auf den Beiträgen basierenden Methoden, die keine wesentlichen Risiken berücksichtigen, das Fehlen vollständiger Formen des Risikotransfers, das Fehlen der Berücksichtigung der Abhängigkeiten zwischen den Aktiva und Passiva sowie dem Bereich der Geschäftstätigkeit, erwähnen.

Er basiert auf Basel II, der die Solvabilitätsgrundsätze für Banken bestimmt.

Das neu entstehende System Solvency II soll universell sein und alle, auf dem Gebiet der EU tätigen Versicherungsunternehmen, umfassen.

Risiko

Das neue System der Solvabilitätsbewertung nach Solvency II soll an die tatsächlichen Risiken, denen die Versicherungsunternehmen ausgesetzt sind, angepasst sein. Im Fall der Versicherungsgesellschaften sind die potenziellen Risiken spezifisch für die Art der Versicherungsverträge, die im Bereich der Lebensversicherungen oder im Bereich der Vermögensversicherungen abgeschlossen werden.

Die Fähigkeit einer effektiven Identifizierung, Bewertung und Überwachung der Risiken kann vor deutlichen Verlusten bewahren.

Eine Schlüsselrolle spielen hier die angenommenen Risikomanagementmethoden, die dazu dienen, den negativen Einfluss der Risiken auf die Finanzergebnisse zu beseitigen.

Die Risiken, denen die Versicherungsunternehmen ausgesetzt sind, können wie folgt aufgeteilt werden:

  1. Aktuarische Risiken - sie stehen im Zusammenhang mit künftigen technischen Ergebnissen, die von Zufallsfaktoren, wie: Häufigkeit, Intensität der Schäden, Betriebskosten, Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios, Kündigungen oder Umwandlung der Versicherungsverträge abhängig sind.
  2. Finanzrisiken - Risiken, denen jedes Finanzinstitut, z. B. Bank, ausgesetzt ist. Hierzu gehören Risiken wie: Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Marktrisiko, Währungsrisiko.

Das entwickelte System soll eine Harmonisierung der Annahmen im Rechnungswesen der Versicherungsunternehmen, der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Grundsätze bei der Investitionstätigkeit herbeiführen.

 

Welche Neuerungen bringt Solvency II?

Die Versicherungsaufsicht soll eine größere Aufmerksamkeit auf die Kontrolle des Risikomanagements der Versicherungsunternehmen, sowie die Richtigkeit der Annahmen in diesem Bereich, richten.

Die Idee Solvency II basiert darauf, das Verhältnis zwischen der Höhe des Garantiefonds und der Höhe des Risikos, welches die Versicherungsunternehmen tragen, enger miteinander zu verknüpfen.

Das Berichtswesen der Versicherungsunternehmen in den einzelnen Ländern soll vereinheitlicht werden.

Solvency II soll einen viel größeren Umfang als Solvency I haben. Es soll nämlich den Einfluss neuer Tendenzen aus dem Risikomanagementbereich, der breit verstandenen Finanztechnologie sowie der Standards für Berichterstattung gemäß den Anforderungen des IASB (International Accounting Standard Board) berücksichtigen. Die wichtigsten Ziele des Projektes sind: das Finden einer Solvabilitätsspanne sowie das Erreichen einer besseren Synchronisierung bei der Bestimmung technischer Rückstellungen.