Versichertensprecher
Bei dem Versichertensprecher handelt es sich um eine gesetzlich berufene Institution, deren Aufgabe es ist, die Kunden der Versicherungen sowie der Pensionsfonds zu vertreten. Die Hauptaufgabe des Sprechers ist es, die Anträge, Beschwerden und Klagen zu prüfen sowie Rechtsberatung bei Streitfällen zu leisten, die sich aus einem Versicherungsverhältnis ergeben. An den Sprecher können sich sowohl die Geschädigten als auch die Versicherer wenden.
Zu den Aufgaben des Sprechers gehören auch:
- die Vertretung und Schutz der Verbraucherinteressen der Versicherten und der aus den Versicherungsverträgen Begünstigten
- Information des Aufsichtsorgans über wahrgenommene Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Arbeitnehmeraltersvorsorgeprogramme
- die Durchführung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen im Bereich der Versicherungen
- das Vorstelligwerden bei entsprechenden Organen mit Anträgen auf Aufnahme einer Gesetzgebungsinitiative oder auf Verabschiedung oder Änderung anderer Rechtsakte
- die Information des Aufsichts- und Kontrollorgans sowie der Polnischen Versicherungskammer über Unregelmäßigkeiten, die bei der Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Pensionsgesellschaften beobachtet wurden
- die Schaffung von Möglichkeiten einer gütlichen oder einvernehmlichen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Versicherungsnehmern, den Versicherten, den Begünstigten oder Bezugsberechtigten aus den Versicherungsverträgen und den Versicherern
Der Sprecher legt jedes Jahr innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende des Kalenderjahres dem Ministerpräsidenten einen Tätigkeitsbericht sowie Anmerkungen zu dem Stand der Einhaltung des Rechts und der Interessen der vertretenen Rechtssubjekte, vor.